§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, regeln das Vertragsverhältnis zwischen der schinew.de – Mediengruppe, Inh. Paulus Schinew, Willy-Brandt-Straße 5a, 03042 Cottbus, nachfolgend „Anbieter“, und den jeweiligen Vertragspartnern, insbesondere Hörakustikbetrieben, Unternehmen, Praxen oder sonstigen gewerblichen Nutzern, nachfolgend „Partner“.
Anbieter:
schinew.de – Mediengruppe
Inh. Paulus Schinew
Willy-Brandt-Straße 5a
03042 Cottbus
Telefon: 0176 70432629
E-Mail: info@schinew.de
AnamOhre ist eine digitale Plattform zur Unterstützung von Hörakustikbetrieben bei der strukturierten Beratung, Anamnese, Bedarfsanalyse, Dokumentation und Protokollerstellung im Zusammenhang mit Hörsystemberatung und verwandten Beratungsprozessen.
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen rund um AnamOhre, insbesondere für die Nutzung der Plattform, Einrichtung von Betriebszugängen, technische Betreuung, Wartung, Weiterentwicklung, Schulung, Individualisierung und gegebenenfalls ergänzende Dienstleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zielgruppe und Nutzungsvoraussetzungen
AnamOhre richtet sich grundsätzlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Hörakustikbetriebe, Gesundheitseinrichtungen und sonstige professionelle Anwender. Die Plattform ist nicht als allgemeines Verbraucherangebot für Endkunden gedacht.
Der Partner versichert, dass er berechtigt ist, die Plattform im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zu nutzen und dass alle von ihm eingerichteten Nutzerinnen und Nutzer zur Nutzung im Namen des jeweiligen Betriebs befugt sind.
Endkunden, Patientinnen oder Kunden des Hörakustikbetriebs werden durch die Nutzung von AnamOhre nicht automatisch Vertragspartner des Anbieters. Ihr Ansprechpartner bleibt grundsätzlich der jeweilige Hörakustikbetrieb.
§ 3 Leistungsumfang von AnamOhre
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Paket, der Leistungsbeschreibung oder der aktuell freigeschalteten Plattformfunktion.
AnamOhre kann insbesondere folgende Funktionen enthalten:
- digitale Anamnese und strukturierte Beratungsfragen
- Erfassung von Kundendaten durch den jeweiligen Hörakustikbetrieb
- Bedarfsanalyse und Bewertung von Kundenangaben
- Dokumentation von Hörsituationen, Wünschen und Versorgungszielen
- Audiogramm- oder Hörtest-bezogene Eingabebereiche
- Darstellung von Angeboten, Paketen, Zubehör und Empfehlungen
- Erstellung von Beratungsprotokollen und PDF-Dokumenten
- Betriebsverwaltung, Benutzerverwaltung und Rollenrechte
- Upload von Betriebslogo oder betriebsbezogenen Angaben
- Export-, Druck- oder Dokumentationsfunktionen
Der Anbieter schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen, individuelle Programmierungen, Designänderungen, Schulungen, Datenübernahmen oder Sonderanpassungen sind gesondert zu beauftragen und können gesondert vergütet werden.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung von AnamOhre auf Webseiten, Präsentationen, Werbematerialien oder in Gesprächen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Partner ein individuelles Angebot des Anbieters annimmt, eine schriftliche oder elektronische Beauftragung erteilt, einen Nutzungsvertrag abschließt oder die Freischaltung der Plattform ausdrücklich beauftragt.
Die Annahme kann insbesondere per Unterschrift, E-Mail, schriftlicher Bestätigung, digitaler Bestätigung oder durch Zahlung einer vereinbarten Vergütung erfolgen.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 5 Einrichtung, Zugang und Benutzerkonten
Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter für den Partner einen Betriebszugang oder eine sonstige geeignete Zugangsmöglichkeit ein. Der Partner ist verpflichtet, die zur Einrichtung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Partner ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seine Benutzerkonten oder über von ihm angelegte Nutzerkonten erfolgen.
Der Partner hat sicherzustellen, dass ausgeschiedene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter keinen Zugriff mehr auf die Plattform haben. Zugänge sind bei Bedarf unverzüglich zu deaktivieren oder dem Anbieter zur Deaktivierung zu melden, sofern der Partner dies nicht selbst vornehmen kann.
§ 6 Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, AnamOhre nur rechtmäßig, sachgerecht und im Rahmen der vereinbarten Nutzung zu verwenden.
Der Partner ist insbesondere verpflichtet:
- keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder sonst unzulässigen Inhalte einzustellen
- nur solche Kundendaten zu erfassen, für deren Verarbeitung eine rechtliche Grundlage besteht
- erforderliche Einwilligungen seiner Kundinnen und Kunden selbst einzuholen
- die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber seinen Kundinnen und Kunden zu erfüllen
- Zugänge, Passwörter und Benutzerrechte sorgfältig zu verwalten
- keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren
- keine Schadsoftware, automatisierte Angriffe oder missbräuchliche Abfragen einzusetzen
- die Plattform nicht ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte weiterzuvermieten, weiterzuverkaufen oder zugänglich zu machen
Der Partner trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Daten, Texte, Logos, Bilder, Angebote, Preise und sonstigen Inhalte.
§ 7 Besondere Regelungen zu Kundendaten
Wichtiger Hinweis:
AnamOhre stellt eine technische Plattform für Hörakustikbetriebe bereit. Die innerhalb eines Betriebs
eingegebenen Kundendaten werden nicht eigenständig von AnamOhre verwaltet, sondern durch den jeweiligen
Hörakustikbetrieb, bei dem die Beratung durchgeführt wird.
AnamOhre hat keinen eigenständigen Zugriff auf die eingegebenen Kundendaten des jeweiligen Hörakustikbetriebs. Auskünfte, Berichtigungen, Löschungen oder sonstige Anliegen zu diesen Daten sind daher direkt an den jeweiligen Hörakustikbetrieb zu richten.
Der Partner bleibt für die von ihm oder seinen Mitarbeitenden eingegebenen Kundendaten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Stammdaten, Beratungsdaten, Anamnesedaten, Hörtest- oder Audiogrammangaben, Empfehlungen, Angebote und Beratungsprotokolle.
Sofern innerhalb von AnamOhre Gesundheitsdaten oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, ist der Partner verpflichtet, hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage sicherzustellen.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von AnamOhre.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO schließen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, seine Kundinnen und Kunden ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beratung zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einzuholen.
§ 9 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Preise und der konkrete Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Paket oder der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Partner.
Der Anbieter kann unterschiedliche Preis-, Paket-, Lizenz-, Wartungs-, Einrichtungs- oder Nutzungsmodelle anbieten. Dazu können insbesondere einmalige Einrichtungskosten, monatliche Nutzungsentgelte, Wartungspauschalen, Supportkosten oder Kosten für individuelle Anpassungen gehören.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen.
Wiederkehrende Zahlungen, zum Beispiel monatliche Nutzungsgebühren, Wartungspauschalen oder Betreuungspakete, werden nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
Gerät der Partner in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten oder den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken, sofern dies angemessen ist und zuvor eine Mahnung erfolgt ist.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Sofern keine feste Mindestlaufzeit vereinbart wurde, können laufende Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt und den Verstoß trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und technische Änderungen
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit von AnamOhre. Eine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Verfügbarkeit vereinbart wurde.
Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen beim Hostinganbieter, höhere Gewalt, Angriffe Dritter oder technische Probleme entstehen.
Der Anbieter ist berechtigt, AnamOhre technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder anzupassen, sofern dadurch der vereinbarte Hauptzweck der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 12 Support, Schulung und individuelle Anpassungen
Support-, Schulungs- und Anpassungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Kleinere Hinweise, Fehlerprüfungen oder technische Rückfragen können im Rahmen der laufenden Betreuung erfolgen. Umfangreichere Anpassungen, Sonderwünsche, neue Funktionen, Designänderungen, Datenimporte, Datenbereinigungen oder individuelle Programmierungen können gesondert angeboten und berechnet werden.
§ 13 Inhalte, Vorlagen und Empfehlungen
AnamOhre kann Texte, Fragen, Skalen, Auswertungen, Angebotslogiken, Empfehlungen, Vorlagen oder Protokollinhalte enthalten. Diese dienen der Unterstützung der Beratung und Dokumentation.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte für jeden Einzelfall vollständig, medizinisch abschließend, rechtlich verbindlich oder wirtschaftlich optimal sind. Die fachliche Bewertung und abschließende Beratung gegenüber Endkunden liegt beim jeweiligen Hörakustikbetrieb.
Der Partner ist verpflichtet, alle durch AnamOhre erzeugten Empfehlungen, Auswertungen und Protokolle vor der Verwendung gegenüber Kundinnen und Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 14 Medizinischer und fachlicher Hinweis
AnamOhre ersetzt keine ärztliche Diagnose, keine medizinische Untersuchung und keine eigenverantwortliche fachliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte.
Die Plattform dient der strukturierten Erfassung und Unterstützung von Beratungsprozessen. Die fachliche Verantwortung für Beratung, Versorgung, Empfehlung und Dokumentation trägt der jeweilige Hörakustikbetrieb.
§ 15 Nutzungsrechte
Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an AnamOhre, insbesondere an Software, Gestaltung, Struktur, Bedienkonzepten, Texten, Vorlagen, Auswertungslogiken, Designs, Datenbankstrukturen und sonstigen Bestandteilen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Partner stammen.
Der Partner erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, AnamOhre im vereinbarten Umfang für den eigenen Betrieb zu nutzen.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Nachprogrammierung, Dekompilierung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
§ 16 Inhalte und Rechte des Partners
Der Partner bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, insbesondere Logos, Bildern, Texten, Betriebsdaten, Preislisten, Angeboten und Kundendaten.
Der Partner räumt dem Anbieter, soweit technisch erforderlich, das Recht ein, diese Inhalte zum Zweck der Bereitstellung, Darstellung, Speicherung und Verarbeitung innerhalb von AnamOhre zu nutzen.
Der Partner versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und dass durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 17 Drittanbieter und externe Dienste
AnamOhre kann zur technischen Bereitstellung oder Erweiterung der Funktionen Dienste Dritter nutzen, zum Beispiel Hostinganbieter, E-Mail-Dienste, Analysewerkzeuge, PDF-Bibliotheken, Sicherheitsdienste oder Zahlungsdienstleister.
Für Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbieterdiensten haftet der Anbieter nur, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 18 Sperrung und Einschränkung des Zugangs
Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Partners oder einzelner Nutzer vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung bestehen.
Gleiches gilt bei erheblichen Zahlungsrückständen, Angriffen auf die Plattform, unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverstößen.
§ 19 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Anbieter haftet nicht für fachliche, medizinische, rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidungen, die der Partner auf Grundlage der Nutzung von AnamOhre trifft. Die abschließende Prüfung und Verantwortung liegen beim Partner.
§ 20 Datensicherung
Der Partner ist verpflichtet, wichtige Daten, Protokolle, Exporte und Unterlagen in angemessenem Umfang selbst zu sichern, soweit ihm entsprechende Export- oder Speichermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Der Anbieter bemüht sich um angemessene technische Sicherungsmaßnahmen. Eine dauerhafte Archivierung bestimmter Kundendaten oder Protokolle ist jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 21 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Partner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 23 Widerrufsrecht
AnamOhre richtet sich grundsätzlich an Unternehmer und gewerbliche Partner. Im B2B-Geschäft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sofern ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. In diesem Fall wird der Verbraucher gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.
§ 24 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere bei Änderungen der Plattform, rechtlichen Änderungen, technischen Entwicklungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs.
Über wesentliche Änderungen wird der Partner in geeigneter Weise informiert. Widerspricht der Partner einer Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen, sofern der Partner hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
§ 26 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Vertragssprache ist Deutsch.
Sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Cottbus.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: Juni 2026